PKW-Sachbezug – Das Finanzministerium hat mittels Verordnung für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer geregelt, wie die KFZ-Privatnutzung eines der Kapitalgesellschaft gehörenden Fahrzeuges durch den wesentlich (mehr als 25%) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zu ermitteln ist. Es stehen nunmehr zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Sachbezugswerteverordnung Für die Bemessung des geldwerten Vorteils können, wie für alle anderen Dienstnehmer auch, die Werte gemäß Sachbezugswerteverordnung (1,5% bzw 2%…