Aufwendungen und Ausgaben für ein Arbeitszimmer sind unter der Anwendung bestimmter Voraussetzungen abzugsfähig, nämlich dann wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet und das Arbeitszimmer im Wohnungsverband gelegen ist.
Melanie Kolm

„Doppelwohnsitz“: Thema Zweitwohnsitz
Unter vom Fiskus streng geprüften Voraussetzungen können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen wenn die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen gebraucht wird. Wesentlich dafür ist unter anderem wie weit Wohn- und Arbeitsort voneinander entfernt sind. In der Verwaltungspraxis wird eine Wegstrecke von mehr als 120 km als für das tägliche Heimfahren unzumutbar angesehen.