Melanie Kolm

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„Doppelwohnsitz“: Thema Zweitwohnsitz

Unter vom Fiskus streng geprüften Voraussetzungen können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen wenn die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen gebraucht wird. Wesentlich dafür ist unter anderem wie weit Wohn- und Arbeitsort voneinander entfernt sind. In der Verwaltungspraxis wird eine Wegstrecke von mehr als 120 km als für das tägliche Heimfahren unzumutbar angesehen.