Investitionsprämie 2020
Aufgrund der COVID-19 Krise sind österreichische Unternehmen aktuell nicht dazu geneigt, Investitionen zu tätigen. Zur Anreizschaffung für Unternehmen Investitionen zu tätigen und damit Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, hat der Gesetzgeber die Einführung einer COVID-19 Investitionsprämie beschlossen.
Ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 kann diese Investitionsförderung beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 7 Prozent und wird über das AWS abgewickelt.
Ökologisierungs-, Gesundheits- und Life Science-, Digitalisierungsinvestitionen
Im Zusammenhang mit Ökologisierung, Gesundheit, Digitalisierung und Life Science wird die Förderung von 7 Prozent auf 14 Prozent verdoppelt.
Förderungsgegenstände
Gefördert werden
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
- abnutzbares Anlagevermögen
ab 5.000 Euro (ohne USt) bis maximal 50 Millionen Euro (ohne USt).
Nicht förderungsfähige Investitionen
- klimaschädliche Neuinvestitionen (Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen zu Förderung, Transport oder Speicherung fossiler Energieträger sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen)
- unbebaute Grundstücke
- Finanzanlagen
- Firmenübernahmen und
- aktivierte Eigenleistungen
Erste Maßnahmen
Erste förderfähige Maßnahmen müssen zwischen dem 1. August (rückwirkend) und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen an österreichischen Standorten unabhängig ihrer Größe und Branche.
Investitionsdurchführungszeitraum
Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens Februar 2022 zu erfolgen (Ausnahme: Investitionen von mehr als 20 Mio Euro sind bis 28.2.2024 Inbetrieb zu nehmen und zu bezahlen).
Sicher? Steuern!