Durch den so genannten Familienbonus werden ab 2019 Familien entlastet, in denen die Eltern arbeiten und Kinder haben.
Was ist der Familienbonus Plus?
Dabei handelt es sich um einen Absetzbetrag mit dem die Steuerlast direkt um bis zu EUR 1.500,- pro Kind und Jahr reduziert wird. Er steht solange zu wie für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Bonus in Höhe von EUR 500,- jährlich zu, sofern für das Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Bei geringverdienenden Alleinerziehern bzw. Alleinverdienern, die keine oder nur eine geringe Steuer bezahlen, erhalten anstatt des Bonus einen so genannten Kindermehrbetrag in der Höhe von maximal EUR 250,- pro Kind und Jahr.
Wie kann der Familienbonus ausbezahlt werden?
Der Bonus kann wahlweise über die laufende Lohnverrechnung ausbezahlt oder erstmalig in der Steuererklärung des Jahres 2019 beantragt werden. Die Aufteilung des Bonus unter den Ehepartnern kann auch 50 : 50 passieren.
Wem steht der Familienbonus zu?
In der gesetzlich vorgesehenen Höhe steht der Bonus nur für Kinder im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum wird der Bonus indexiert und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder in Drittstaaten, das bedeutet außerhalb der EU/EWR-Raums steht der Bonus nicht zu.
Der Familienbonus Plus ist somit die bisher größte Entlastungsmaßnahme für Familien!
Sicher? Steuern!