Beschäftigungsbonus – Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

Zur Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze bekommen Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten in Form eines “Beschäftigungsbonus”.

Die Lohnnebenkosten die von österreichischen Unternehmen zu entrichten sind, sind gesehen im internationalen Vergleich ausgesprochen hoch. Um den österreichischen Arbeitsmarkt zu stärken hat die Bundesregierung schließlich die Einführung eines Beschäftigungsbonus beschlossen.

Dieser kann über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren und in einer Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bezogen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert sind insbesondere Lohnnebenkosten für Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit, die der Arbeitgeber zu tragen hat (Dienstgeberbeiträge). Die Förderung erfolgt zudem in Form eines steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Welche Unternehmen werden gefördert?

Es gibt keine Einschränkungen für Unternehmen hinsichtlich Branche bzw. Unternehmensgröße. Unternehmen gelten als förderwürdig sofern sie zusätzliche, vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen. Ausnahmen bilden nur staatliche Betriebe ohne Wettbewerb und Doppelförderungen. Bei steuer- und/oder abgabenrechtlichen Vergehen wird der Bonus nicht gewährt.

Für wen wird der Bonus gewährt?

Gefördert werden Schul- oder Uniabsolventen, beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen und Jobwechsler mit der Voraussetzung, dass die im letzten Jahr für mindestens 4 Monate in Österreich beschäftigt waren.

Beantragt werden kann der Bonus ab Juli 2017 bei der Förderbank aws (mittels elektronischem Antrag). Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung des zusätzlichen Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung zu stellen.

 

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