In Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld kommt es für Geburten ab 1. März 2017 zu folgenden Änderungen:
Es besteht nun für Eltern die Möglichkeit aus zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Die Eltern müssen sich gemeinsam für eines der beiden Systeme entscheiden und die Wahl ist bereits bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen. Änderungen sind nur binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung möglich.
Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)
Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld erhalten die Eltern Kinderbetreuungsgeld unabhängig ob vor der Geburt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Die Bezugshöhe liegt zwischen € 14,53 und € 33,88 täglich je nachdem welche Variante gewählt wurde. Die Bezugsdauer kann zwischen 365 bis zu 851 Tagen (28 Monate) für einen Elternteil oder zwischen 456 Tagen (15 Monate) bis zu 1.063 Tagen (35 Monate) ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile liegen. Jedem Elternteil sind 20% der jeweiligen Gesamtanspruchsdauer pro Kind unübertragbar vorbehalten (das sind 91 Tage).
Für Bezieher von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der Zuverdienst bis zu € 16.200,- jährlich bzw. bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte betragen.
Einkommensabhängiges System
Das einkommensabhängige System richtet sich vor allem an Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. Im einkommensabhängigen System erhält man einen Einkommensersatz in Höhe von 80 % der Letzteinkünfte, nach oben hin begrenzt mit € 66,- täglich (das sind rund € 2.000,- monatlich). Die Bezugsdauer beträgt längstens 365 Tage ab Geburt des Kindes wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht bzw. 426 Tage ab Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile. Jedem Elternteil sind 61 Tage unübertragbar vorbehalten.
Im einkommensabhängigen System ist ein Zuverdienst von maximal € 6.800 (ab 2017) im Kalenderjahr zulässig.
Partnerschaftsbonus
Wenn die Kinderbetreuung zwischen den Eltern annähernd gleich aufgeteilt (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen wird, dann steht zusätzlich ein Partnerschaftsbonus in Einmalzahlung in der Höhe von insgesamt € 1.000,- zu.
Wechsel
Sowohl im Pauschalsystem als auch beim einkommensabhängigen Betreuungsgeld können sich die Eltern beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes höchstens zwei Mal abwechseln, somit können sich max drei Blöcke ergeben, wobei ein Block stets mindestens durchgehend 61 Tage dauern muss.
Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ist grundsätzlich nicht möglich – auch nicht für Geschwisterkinder.
Einzige Ausnahme: beim erstmaligen Bezugswechsel können die Eltern gleichzeitig bis zu 31 Tage (dh auch kürzer) KBG beziehen. Die gleichzeitig bezogenen Tage werden von der Gesamt-Anspruchsdauer abgezogen.
Bei Fragen zum Kinderbetreuungsgeld NEU stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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