Handwerkerbonus

Förderung für den Handwerkerbonus wird bis 2017 verlängert

Was wird gefördert?

Beim Handwerkerbonus werden handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie zB der Austausch von Fenstern, Erneuerung / Dämmung von Dächern und Fassaden, Sanierung von Sanitäranlagen, Erneuerung von Wandtapeten, Malerarbeiten, Arbeiten an Einbaumöbeln, Verlegung von Wand- und Bodenfliesen usw. gefördert. Die Arbeitsleistung muss von Handwerkern und befugten Unternehmen  – die leistenden Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen – in privaten Haushalten durchgeführt werden. Beim geförderten Wohnobjekt muss es sich um einen Haupt- oder Nebensitz handeln, welcher tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird und in Österreich liegt.

Die Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e) sind dem Förderantrag beizulegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung pro Person und Wohneinheit beträgt im Jahr max. € 600,-.

Wer darf die Förderung beantragen?

Nur natürliche Personen können den Förderantrag stellen und pro Jahr, Förderungswerber und Wohneinheit darf nur ein Antrag gestellt werden, auch dann wenn der Förderbetrag von € 600,- noch nicht ausgeschöpft wurde. Daher ist es ratsam mehrere Endrechnungen in einem Förderantrag zusammenzufassen.

Es besteht die Möglichkeit, dass beide Ehepartner für die gemeinsame Wohnung jeweils einen Förderantrag abgeben, wobei die Summe der gemeinsamen Förderung mit € 600,- limitiert ist.

Aufgrund des Verwaltungsaufwandes ist die Förderung erst ab einem Minimalbetrag von € 200,- antragsfähig zudem dürfen keine sonstigen Förderungen wie zB geförderte Darlehen, steuerfreie Zuschüsse etc. in Anspruch genommen werden da sonst eine Doppelförderung vorliegen würde.

Ab wann kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Förderbar sind nur Arbeitsleistungen die frühestens am 01.06.2016 begonnen wurden und welche bis spätestens 31.12.2017 abgeschlossen sind (bzw. am 31.12.2016 wenn im Jahr 2017 keine Förderungsmittel zur Verfügung stehen). Der Antrag muss zwischen dem 04.07.2016 und 28.02.2018 (sofern Förderungsmittel für 2017 zur Verfügung stehen) vollständig ausgefüllt bei einer der Bausparkassen eingebracht werden.

Den weiterführenden Link gibt’s auch noch dazu: www.wko.at

 

Für Fragen bin ich gerne für Sie da!

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